1. Allgemeines:
1.1 Soweit keine besonderen Vereinbarungen oder Bedingungen schriftlich vereinbart wurden, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), womit sich der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Unsere AGB gelten auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Vertragspartner und zwar auch dann, wenn dies nicht ausdrücklich bei den weiteren Rechtsgeschäften im einzelnen vereinbart wird. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
1.2 Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG zugrunde liegen, gelten die Bestimmungen des KSchG, soweit nicht zulässiger Weise andere Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag:
2.1. Unsere Angebote sind stets unverbindlich. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns bekannt zu geben. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.2. Vertreter (Angestellte) der Firma Führer GmbH sind nicht ermächtigt, Zusagen zu machen und Verpflichtungen einzugehen, die über den Inhalt dieser schriftlichen Bestellung hinausgehen bzw. von dieser abweichen. Die Bestellung gilt erst dann als endgültig angenommen und unwiderruflich, wenn der Geschäftsführer der Firma Führer GmbH nicht binnen einer Woche ab Auftragsdatum seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Von der Auftragsbestätigung abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie auf der Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt und schriftlich vom Geschäftsführer der Firma Führer bestätigt sind.
2.3. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, ist aber unverbindlich und ohne Gewährleistung. Insbesondere können bis zur tatsächlichen Erteilung des Auftrages Preisänderungen aufgrund z.B. von Lohnerhöhungen oder Materialverteuerungen eintreten. Die Erstellung von Angeboten, Kostenvoranschlägen, Plänen etc. ist entgeltlich. .
2.4. Die Firma Führer ist berechtigt, die zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem ihr daraus entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.
2.5. Voraussetzung für Angebote und Kostenvoranschläge ist, dass die vom Auftraggeber beigestellten Geräte, Materialien und Konstruktionen und vom Auftraggeber erteilte Informationen und Anweisungen für die Leistungsausführung geeignet und richtig sind. Stellt sich nachträglich deren Mangelhaftigkeit oder Unrichtigkeit heraus, stellt dies eine Änderung des Vertrages dar und hat der Kunde den dadurch notwendigen Mehraufwand zusätzlich abzugelten.
3. Belehrung gemäß § 3 KSchG:
Verträge, die ein Konsument nicht in der Betriebsstätte, auf einer Messe oder einem Marktstand abgeschlossen hat, berechtigen den Verbraucher zum Vertragsrücktritt binnen einer Woche nach Ausfolgung der Vertragsurkunde. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung der Urkunde, die zumindest Namen und Anschrift der Firma Führer sowie über eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Konsumenten, frühestens jedoch mit Zustandekommen des Vertrages, zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
4. Preise, Fälligkeit und Zahlung:
4.1. Unsere Preise laut den jeweils gültigen Preislisten sowie alle unsere Preisangebote, ob schriftlich oder mündlich, gelten freibleibend, unverbindlich und verstehen sich netto exklusive USt, zzgl. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung. Sollten sich Lohnkosten aufgrund einer Veränderung der für die Kalkulation relevanten Kostenstellen (Kollektivvertrag, Materialien, Energie, Transporte, usw.) ändern, so ist die Firma Führer GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten und erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Verpackungsmaterial wird von uns nicht zurückgenommen.
4.2. Die gelieferte Ware ist binnen acht Tagen abzüglich dem vereinbarten Anzahlungsrabatt oder innerhalb von dreißig Tagen netto ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bankspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Zahlungen haben erst mit Zugang bzw. Gutschrift am Konto der Firma Führer schuldbefreiende Wirkung. Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. berechnet. Einlangende Zahlungen werden zuerst auf Zinseszinsen, Zinsen und Nebenspesen, vorprozessuale Kosten, Kosten eines beigezogenen Anwaltes und/oder Inkassobüros, dann auf das aushaftende Kapital beginnend bei der ältesten Schuld verrechnet. Bei Teilzahlungen tritt bei Nichteinhaltung zweier Raten Terminsverlust ein. Bei nachträglichem Hervorkommen von Umständen, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, ist die Firma Führer GmbH berechtigt, den Betrag sofort fällig zustellen.
4.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5. Mahn- und Inkassospesen:
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner verpflichtet, der Firma Führer GmbH sämtliche von ihr aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar, zu refundieren. Sofern die Firma Führer GmbH das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 10,00 zuzüglich Zinsen und Kosten zu bezahlen. Unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug ist der Vertragspartner verpflichtet, jeden weiteren Schaden zu ersetzen.
6. Erfüllung, Lieferung und Montage:
6.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Firma Führer in Mitterberg 4, 5252 Aspach. Wurde zwischen den Vertragsteilen Lieferung vereinbart, so erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Vertragspartner unverzüglich, längstens jedoch binnen 3 Tagen ab Ablieferung schriftlich bekannt zu geben.
6.2. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Bei Lieferverzug hat die vom Vertragspartner zu setzende Nachfrist mindesten zwei Wochen zu betragen. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Firma Führer GmbH trifft am Leistungsverzug zumindest grobes Verschulden.
6.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Erweiterung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
6.4. Fristen und Termine verschieben sich bei außergewöhnlichen Wetterverhältnissen, bei witterungsbedingten Stillstandzeiten (Regen, Schnee, Kälte, Hitze etc), höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, angemessen.
6.5. Verzögerungen am Baufortschritt, die von der Firma Führer GmbH nicht beeinflussbar sind und die die Arbeits- und Montageausführungen verzögern, heben etwaige Pönalforderungen des Vertragspartners zur Gänze auf. Dies gilt auch für die Fertigstellungstermine. Die Firma Führer GmbH behält sich in diesem Fall vor, diesbezügliche Kostenerhöhungen in Rechnung zu stellen bzw. die Fertigstellungstermine nach eigenen Möglichkeiten neu zu planen. Der Vertragspartner hat rechtzeitig vor Beginn der Montagearbeit und während dieser alle Maßnahme zu treffen, die für eine ordentliche und störungsfreie Durchführung erforderlich sind. Wenn nicht anderes vereinbart ist, sind Stemm-, Putz- und Mauerarbeiten vom Vertragspartner durchzuführen. Ein allfällig damit verbundenen Aufwand der Firma Führer geht zu Lasten des Vertragspartners. Der erforderliche Strom ist beizustellen. Falls nichts gesondertes vereinbart ist, werden diese Arbeiten verrechnet, zuzüglich Fahrt, Wegzeit, Fahrspesen, etc. Sollte bei Entfernung des alten Fensterstockes oder bei der Demontage eine unerwartete Größe auftreten oder Putz wegbrechen, so ist dies bauseits ohne Mehrkostenaufwand mit Putz wieder auszugleichen.
6.6. Der Firma Führer steht es frei, nach Notwendigkeit Subfirmen zu beschäftigen.
7. Rücktritt und Verzug:
7.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, gem. §§ 918ff ABGB vom Vertrag zurückzutreten. Die Abrechnung der bei Rücktritt durch uns erbrachten (Teil-)Leistungen erfolgt nach den vertraglich vereinbarten Preisen. Befindet sich der Vertragpartner in Annahmeverzug ist die Firma Führer berechtigt, nach Vertragsrücktritt die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 20% des Rechnungsbetrages als vereinbart. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine angemessene Lagergebühr zusteht.
7.2. Tritt der Vertragspartner ohne dazu berechtigt zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die Firma Führer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, nach Wahl der Firma Führer einen pauschalierten Schadenersatz iHv. 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
7.3. Bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag binnen einer Frist von 7 Werktagen beginnend mit dem Tag des Eingangs der Ware zurückzutreten.
7.4. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers, Konkursabweisung mangels Vermögen, Zahlungsverzug des Geschäftspartners, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
7.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
8. Eigentumsvorbehalt:
8.1. Alle von uns gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Führer GmbH.
8.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn wir dieser Veräußerung vorab zustimmen und der Eigentumsvorbehalt aufrecht bleibt. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung an uns abgetreten.
8.3. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist die Firma Führer GmbH berechtigt, die im Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies als Vertragsrücktritt gilt. Im Falle einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist die Firma Führer GmbH sofort zu verständigen. Der Eigentumsvorbehalt geht auch durch Montage nicht verloren und ist die Firma Führer GmbH berechtigt, bei Zahlungsunfähigkeit oder Uneinbringlichkeit und fehlender Kreditwürdigkeit die Demontage vorzunehmen.
9. Übernahmebedingungen, Gewährleistung:
Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung und der Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der Firma Führer GmbH bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Der Vertragspartner hat zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Montagearbeiten beginnt die Frist mit der Abreise der Monteure zu laufen; allfällige Mängel sind in schriftlicher Form binnen drei Tagen zu rügen. Wurden die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als der Firma Führer GmbH verändert, sind die Ansprüche des Vertragspartners aus der Gewährleistung erloschen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für bewegliche Sachen und achtzehn Monate für unbewegliche Lieferungen bzw. Beendigung der Montagearbeiten. Das Vorliegen eines Mangels ist stets vom Vertragspartner nachzuweisen; die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Firma Führer hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch. Termine für Austausch und Verbesserung sind je nach Einzelfall festzulegen. Scheitern der Austausch oder die Verbesserung aus Gründen, die von der Firma Führer GmbH nicht zu vertreten sind, bzw. erschwert der Vertragspartner durch eigenmächtiges Handeln, Verbesserung und Austausch, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Vertragspartner angemessenes Entgelt zu leisten. Ausschließlich anerkannte Mängel berechtigen bis zu deren Behebung zur Zurückhaltung eines angemessenen Teils der entsprechenden Position (je nach Menge und Umfang) höchstens jedoch im Ausmaß von 5 % der Nettoauftragssumme. Bei Selbstmontage wird keine Gewährleistung übernommen. Produktions- oder materialbedingte Abweichungen bezüglich Farbe und Ausführung werden vom Käufer, soweit sie nicht gravierend sind, akzeptiert.
Der Regressanspruch nach § 933b ist nach einem Jahr ab Lieferung / Leistung verjährt. Sind Mängelbehauptungen des Kunden schuldhaft unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit zu ersetzen.
10. Haftung:
Schadenersatzansprüche sowie Produkthaftungsansprüche, diese allerdings nur bei Unternehmergeschäften, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist vom Vertragspartner zu beweisen. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Ersatzansprüche verjähren nach 18 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Weitere Ansprüche, aus welchem Titel auch immer, sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden:
11.1. Die für die Leistungsausführung erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
11.2. Der Kunde hat für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
11.3. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege , sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Führer. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes im Gerichtssprengel Landesgericht Ried/I vereinbart.
13. Sonstiges:
13.1. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind. Forderungen gegen die Firma Führer GmbH dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
13.2. Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass die in der Auftragsbestätigung mitenthaltenen personenbezogenen Daten automationsgespeichert und verarbeitet werden können.
13.3. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Musterkataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets als geistiger Eigentum der Firma Führer und erhält der Vertragspartner darin keine wie immer gearteten Nutzungs- oder Verwertungsrechte. Zustellungen gelten als an die zuletzt bekannt gegebene Adresse als bewirkt. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
13.4. Wir sind berechtigt von unserem Gewerk Lichtbilder anzufertigen und diese in weiterer Folge zu Werbezwecken zu verwenden, außer der Kunde widerspricht dem schriftlich. Wir sind berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz auf unserer Homepage wie auch bei Anbotslegungen nach dem BVergG zu nennen.
13.5. Maßgebend für die Einhaltung von Fristen ist das Datum des Poststempels.
13.6. Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das abgehen von dieser.
13.7. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.